Lernmittelfreiheit: Antrag auch online möglich

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach weist darauf hin, dass über ihre Homepage der Antrag auf Lernmittelfreiheit auch online gestellt werden kann. Einen Direktlink finden Sie hier. Bitte beachten Sie die Frist zur Abgabe bis zum 15.03.2024.