
Formulare, Verordnungen, Informationen und Hinweise
Anmeldeformulare für die 5. Klassen
Informationen und Formulare zu den Quarantänebestimmungen
Corona-Schnelltests für Schülerinnen und Schüler
Einsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen in Rheinland-Pfalz (gültig ab 04.04.2022)
Dokumentation COVID-19 Impf-/Genesenenstatus
Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte nach positivem Test
Informationen für volljährige Teilnehmende nach positivem Test
Freiwillige Teilnahme an Corona-Selbsttestungen für Geimpfte und Genesene in der Schule - Einverständniserklärung
Befreiung von der Testpflicht: Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren
Befreiung von der Testpflicht: Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren
Befreiung von der Testpflicht: volljährige Schülerinnen und Schüler
Befreiung von der Testpflicht: Antragsformular
Dokumentation COVID-19 Impf-/Genesenenstatus
Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte nach positivem Test
Informationen für volljährige Teilnehmende nach positivem Test
Freiwillige Teilnahme an Corona-Selbsttestungen für Geimpfte und Genesene in der Schule - Einverständniserklärung
Befreiung von der Testpflicht: Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren
Befreiung von der Testpflicht: Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren
Befreiung von der Testpflicht: volljährige Schülerinnen und Schüler
Befreiung von der Testpflicht: Antragsformular
Hygieneplan des EFG: Allgemeiner Teil und Anhänge
Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 18. vom 2. Mai 2022
EFG-Hygieneplan (Allgemeiner Teil)
Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
Merkblatt für Schülerinnen und Schüler
Merkblatt für Lehrkräfte
Nutzungsordnung der Bibilothek
Lüftungsordnung am Emanuel-Felke-Gymnasium
Handreichung Lüften und Raumhygiene
Einsatz von Antigen-Schnelltests
EFG-Hygieneplan (Allgemeiner Teil)
Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
Merkblatt für Schülerinnen und Schüler
Merkblatt für Lehrkräfte
Nutzungsordnung der Bibilothek
Lüftungsordnung am Emanuel-Felke-Gymnasium
Handreichung Lüften und Raumhygiene
Einsatz von Antigen-Schnelltests
Hausordnung
Sinn und Zweck der vorliegenden Hausordnung ist es, für Lehrende und Lernende die notwendigen Voraussetzungen für ein gutes Arbeiten zu schaffen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
- Für Fahrschüler steht ab 6.50 Uhr ein Aufenthaltsraum zur Verfügung (auch für die Wartezeit nach dem Unterricht). Die Schülerinnen und Schüler (Im Folgenden: Schüler) warten auf dem Haupthof.
- Ab 7.15 Uhr haben alle Schüler Zutritt zum Schulgebäude. Zu diesem Zeitpunkt gibt auch der Hausmeister die Klassenschlüssel aus. (Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsschluss durch die verantwortlichen Schüler).
- Fahrräder müssen im Keller abgestellt werden, Mofas und Mopeds auf dem dafür vorgesehenen Platz. Nur dann besteht Versicherungsschutz gegen Schäden.
- Während der großen Pausen gehen alle Schüler in die Schulhöfe. Die Klassenräume werden abgeschlossen, für gute Durchlüftung ist zu sorgen. Bei Regen und Temperaturen unter Null Grad Celsius ist der Aufenthalt in den Fluren des Erdgeschosses und dem Vorraum zur Mensa sowie in den Pavillonklassen gestattet.
- In den kleinen Pausen sind die Schüler im Klassenraum oder auf dem Weg zum Fachraum. Bei Wechsel des Unterrichtsraumes müssen alle Schüler der Klassen / Lerngruppen zum Unterrichtsbeginn vor dem neuen Raum anwesend sein. Dort können auch zu Beginn der großen Pausen bereits die Schultaschen abgestellt werden. Treppen und Treppenabsätze sind als Fluchtwege immer freizuhalten.
- Für das gesamte Schulgelände besteht Rauchverbot. Ebenso ist der Gebrauch von Alkohol untersagt.
- Der Gebrauch von Handys ist im Unterricht verboten. Untersagt ist auch das Fotografieren und Filmen auf dem Schulgelände.
- Während der Unterrichtszeit und der Pausen dürfen Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht verlassen. MSS-Schüler dürfen es verlassen, genießen dann aber keinen Versicherungsschutz.
- Schneeballwerfen ist wegen der hohen Gefährdung (Augen) strengstens untersagt.
- Da für abhanden gekommene Gegenstände nicht gehaftet werden kann, wird empfohlen, größere Geldbeträge sowie Wertsachen im Sekretariat zur Aufbewahrung abzugeben.
- Bei Sachbeschädigungen muss nicht nur mit Bestrafung, sondern auch mit Wiedergutmachung bzw. Schadensersatz gerechnet werden.
- Für Bibliothek, Mensa und Fachräume sind die gesondert festgehaltenen Regeln (siehe Aushang im Eingangsbereich) zu beachten.
Schulbuchausleihe, Schulbuchlisten und Materiallisten
Wichtige Mitteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Rücknahme der Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022
Bitte lesen Sie dazu das Informationsschreiben der Kreisverwaltung.
Wichtige Mitteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024
Bitte lesen Sie hierzu das Informationsschreiben der Kreisverwaltung.
EFG-Tagebuch
Das EFG-Tagebuch (für 5.-7. Klasse verbindlich eingeführt) wird in der ersten Woche für 3,50€ im Sekretariat verkauft.
Schülerbeförderung
Fahrtkostenübernahme und Schülerbeförderung
Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt der Schultag mit der Anreise in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Informationen zu Fahrplänen, Tarifen und wichtigen Ansprechpartnern finden Sie auf den Internetseiten der ORN.
Schülerbeförderung ORNInfoblatt zur Fahrtkostenübernahme und Schülerbeförderung
Schülerbeförderung bei witterungsbedingten Fahrausfällen
Da insbesondere in der Winterzeit witterungsbedingte Fahrausfälle nicht auszuschließen sind, weisen wir auf die Regelungen hin:
Info der Kreisverwaltung Schülerbeförderung bei schlechter Witterung
Schülerbeförderung in der Winterzeit bei witterungsbedingten Fahrausfällen
Info der Kreisverwaltung Schülerbeförderung bei schlechter Witterung
Schülerbeförderung in der Winterzeit bei witterungsbedingten Fahrausfällen
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