Informationen zur Durchführung der Testpflicht

Angesichts der deutlich ansteigenden Infektionszahlen ist nicht ausgeschlossen, dass bei den Corona-Tests in der Schule auch Tests positiv ausfallen werden. Für diesen Fall sieht das Testkonzept des Landes Rheinland-Pfalz vom 13.09.2021 vor, dass die betreffende Person die Schule verlassen, einen PCR-Test durchführen und sich - je nach Anordnung des Gesundheitsamtes - in Quarantäne begeben muss. Alle anderen Schülerinnen und Schüler innerhalb der Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Stattdessen sieht die Absonderungsverordnung vor, dass die Lerngruppe an 5 aufeinanderfolgenden Schultagen täglich getestet wird, und die Schülerinnen und Schüler auch während des Unterrichts eine Maske (OP-Maske oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2-Maske) tragen. Wir bitten hierfür um Verständnis. Sollte bei der betreffenden Person der Corona-Verdacht nicht bestätigen, wird die Lerngruppe umgehend entsprechend informiert.